Alle Fakten zum 365-Euro-Ticket VGN
Schülerinnen, Schüler und Auszubildende (nicht Studierende) können das Ticket nutzen. Wer alles berechtigt ist, kann vorab nochmals genauer auf der Webseite des VGN nachgelesen werden.
Man kann das Ticket auf einmal zahlen oder per Ratenzahlung. Die monatlichen Beiträge sind 11 x 30,41 Euro und 1 x 30,49 Euro.
Die Zahlweise ist nur mit SEPA-Lastschrift möglich. Die Abbuchung erfolgt immer am 4. Tag des laufenden Nutzungsmonats. Wenn dieser auf einen Samstag oder Sonntag bzw. Feiertag fällt, erfolgt die Abbuchung am nächsten Werktag. Bei Einmalzahlung erfolgt die Abbuchung zum 4. Tag des ersten Nutzungsmonats.
Bei Kostenfreiheit des Schulwegs bleibt alles wie bisher. Alle berechtigten Schülerinnen und Schüler erhalten über die Schule 12 Monatsmarken (September bis August). Je nach Schule muss es aber nicht das 365-Euro-Ticket sein, denn es wird immer die günstigste Möglichkeit gewählt.
Wir empfehlen das Hochladen eines Fotos, da man sonst einen gültigen Verbundpass oder amtlichen Lichtbildausweis mit sich führen muss.
Eine Kündigung ist nicht möglich. Das 365-Euro-Ticket VGN ist ein Jahresticket und kein Abo. Wenn das Ticket per Ratenzahlung bestellt wird, sind alle Monatsbeiträge vollständig zu bezahlen. Eine Erstattung oder vorzeitige Beendigung der Zahlungen ist auschließlich nur dann möglich, wenn der Nutzer nachweislich aus dem Verbundgebiet weggezogen ist.
Der erste Gültigkeitsmonat ist frei wählbar. Das Ticket gilt immer ab dem ersten Tag eines Monats für 12 aufeinanderfolgende Monate. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass der Nachweis (Verbundpass) über die Berechtigung ebenfalls im Zeitraum der Nutzung gültig ist.
Für die Bestellung des Tickets über unser Online-Formular muss ein gültiger Verbundpass als Nachweis der Berechtigung hochgeladen werden. Die Beantragung des Verbundpasses erfolgt über das Schulportal VGNsmaxi. Alle weiteren Infos hat der VGN zusammengestellt. Der Verbundpass muss bei Nutzung eines eTickets mit Foto nicht mitgeführt werden.
Das 365-Euro-Ticket VGN gilt ab Gültigkeitsbeginn ein Kalenderjahr, jedoch maximal so lang wie die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Sobald der dazugehörige Verbundpass nicht mehr gültig ist, darf das 365-Euro-Ticket nicht mehr genutzt werden. Eine anteilige Verrechnung des Kaufpreises ist in diesen Fällen nicht möglich! In Ausnahmefällen nur dann, wenn nachweislich aus dem Verbundgebiet weggezogen wurde.
Bei Ratenzahlung wird auch bei Ungültigkeit des Tickets der volle Jahresbetrag in Höhe von 365 Euro berechnet.
Wenn das 365-Euro-Ticket als eTicket/Chipkarte erworben wurde, kann bei uns im Servicecenter im Fürther Hauptbahnhof - einmalig - gegen eine Verlustgebühr in Höhe von 10 Euro, eine Ersatzausstellung für die restliche Geltungsdauer erfolgen. Wenn das Ticket als Papierticket gekauft wurde, ist ein Ersatz nicht möglich!
Das Ticket gilt im gesamten Verbundgebiet in allen VGN-Verkehrsmitteln (2. Klasse) und kann rund um die Uhr genutzt werden. Eine Mitnahme ist nicht möglich; zudem ist das Ticket ist nicht übertragbar.