Wir gewähren Ihnen bei dem "fürthstrom online"-Tarif eine Preisgarantie auf die Energielieferung bis zum 31. Dezember 2025. Diese Garantie bezieht sich auf die Beschaffungs- und Vertriebskosten, d.h. Preiserhöhungen gemäß Ziff. 5.2 a) der AGB sind während des Garantiezeitraums ausgeschlossen. Preisänderungen aufgrund einer Änderung oder Neueinführung von Netzentgelten, Steuern, sonstigen Abgaben und Umlagen sowie der Konzessionsabgabe bleiben nach Ziff. 5.2 b und 5.2 c) vorbehalten.
Schaltzeitenregelung Strom: Der Niedertarif (NT) gilt Montag bis Freitag von 22:00 bis 6:00 Uhr des folgenden Tages, an Samstagen von 13:00 bis 24:00 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in Fürth durchgehend bis 6:00 Uhr des folgenden Tages.
Preisbestandteile: Alle vorgenannten Bruttopreise beinhalten Energie, Entgelte für Netzzugang, Messstellenbetrieb inkl. Messung, Konzessionsabgabe, Aufschlag § 26 des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG-Aufschlag), Aufschlag für besondere Netznutzung (bis 2024 § 19 StromNEV-Umlage), Umlage § 17f Abs. 5 des EnWG (Offshore-Netzumlage), Stromsteuer und Umsatzsteuer (derzeit 19 %) und sind auf die zweite Stelle nach dem Komma gerundet.
Gültigkeit: Dieser Tarif gilt für Lieferstellen im Niederspannungsnetz der infra.