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Der Energieausweis für Ihre Immobilie

Sobald Sie ein Gebäude errichten, verkaufen oder vermieten, muss nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein Energieausweis ausgestellt werden. Dadurch wird der Energiewert des jeweiligen Gebäudes ermittelt und dokumentiert und somit objektiv vergleichbar.

Mehr Durchblick in Sachen Energie

Als Hauseigentümer müssen Sie potenziellen Käufern oder Mietern einen Energieausweis vorlegen, der Auskunft darüber gibt, wie gut das Gebäude in Schuss ist. Der Energieausweis ist ein mehrseitiges Dokument mit energiebezogenen Daten über das gesamte Gebäude. Die infra als Ihr Energiedienstleister berät Sie gerne und stellt den Ausweis für Sie aus.

Ein ganz wichtiges Element ist die Klassifizierung des Gebäudes in einer farbigen Skala. So kann jeder – egal ob Fachmann oder Laie – auf einen Blick erkennen, wie gut der energetische Zustand des Gebäudes ist.

Der Bedarfsausweis ist Pflicht bei energetisch unsanierten Gebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und einem Bauantrag vor November 1977. Es sei denn, das Gebäude wurde energetisch saniert und erfüllt mindestens die Wärmeschutzverordnung von 1977.

Der Energieausweis ist auch dann wichtig, wenn Sie eine Immobilienanzeige aufgeben möchten. Folgende Angaben müssen integriert werden, wenn der Energieausweis ab dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurde:

  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieträger der Heizung (z.B. Erdgas)
  • Art des Energieausweises
  • Wert des Endenergiebedarfs oder des Endenergieverbrauches
  • Energieeffizienzklasse

Übrigens: Wenn Sie Ihr Einfamilienhaus selbst nutzen und es in absehbarer Zeit nicht verkaufen oder vermieten möchten, benötigen Sie keinen Energieausweis.

Warum brauche ich einen Energieausweis?

Der Energieausweis dient zur Information über den Energiebedarf von Gebäuden. Eigentümer, Mieter und Käufer können so objektiv Häuser untereinander vergleichen. Er zeigt den Eigentümern Wege zur Modernisierung auf, um damit Energie effizienter einzusetzen und nachhaltiger zu wirtschaften.

Welche Vorteile bietet der Energieausweis?

Für Mieter und Käufer bietet der Energieausweis einen guten Überblick über die potentiellen Heizkosten. Gebäudeeigentümer erhalten grundlegende Informationen über energetische Schwachstellen des Gebäudes. Wichtige Sanierungsmaßnahmen können den Wert des Gebäudes steigern. Die Vergleichbarkeit wird gleichzeitig positiv beeinflusst.

Wie lange dauert die Erstellung?

Sobald uns alle notwendigen Unterlagen vorliegen, erstellen wir Ihren Energieausweis innerhalb weniger Tage. Wir haben bereits weit  über 3.000 Energieausweise in Fürth und Umgebung erstellt.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren. Das betrifft auch die Ausweise für Neubauten.

Gibt es Gebäude ohne Energieausweis-Pflicht?

Ja, Gebäude die unter Denkmalschutz stehen und  kleine Häuser mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmeter.

Kann ich den Energieausweis steuerlich geltend machen?

Die Kosten für einen Energieausweis können Sie als Werbungskosten bei der Vermietung Ihres Gebäudes oder als Betriebsausgaben bei einem Unternehmer absetzen.

Was ist bei Gewerbeimmobilien zu beachten?

Gebäude mit mehr als 10% gewerblicher Nutzung, benötigen eine gesonderten Energieausweis für Nichtwohngebäude. Wenn Sie einen Energieausweis für eine Gewerbeimmobilie benötigen, kontaktieren Sie uns bitte direkt. Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen.

Es wird zwischen zwei Varianten unterschieden

Der verbrauchsorientierte Energieausweis

Für diesen Energieausweis liegen die tatsächlichen Energieverbräuche der letzten drei Jahre zugrunde. Beim verbrauchsorientierten Energieausweis erhalten sie spezifische Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen. Die Gebäudehülle und die Heizungsanlage werden nicht betrachtet. Einen verbrauchsorientierten Energieausweis gibt es für Gebäude, die die 1. Wärmeschutzverordnung (WSchV 1977) erfüllen oder mindestens 5 Wohneinheiten haben und der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde. Ausgenommen vom verbrauchsorientierten Energieausweis sind Gebäude mit Leerstand von mehr als 30 % in den letzten drei Jahren und Gebäude, bei denen die Heizart in den letzten 3 Jahren umgestellt wurde.

Der bedarfsorientierte Energieausweis

Dem bedarfsorientierten Energieausweis liegen detaillierte Gebäudedaten und Hüllflächenberechnungen zugrunde. Diese werden vor Ort mit einem Energieberater aufgenommen. Daraus werden dann theoretische Energiemengen für Heizen und Warmwasser ermittelt, ohne Berücksichtigung des realen Nutzungsverhaltens. Im bedarfsorientierten Energieausweis werden energetische und wirtschaftliche Empfehlungen zur Sanierung gegeben. Dieser Ausweis ist für alle Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, bei denen der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht der 1. Wärmeschutzverordnung (WSchV 1977) entsprechen, verpflichtend.

Unsere Preise für die Energieausweise

Verbrauchsorientierter
Energieausweis

Wohngebäude bis 5 Wohneinheiten

89,00 EUR

Festpreis brutto inkl. gesetzl. MwSt.

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Verbrauchsorientierter
Energieausweis

Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten

129,00 EUR

Festpreis brutto inkl. gesetzl. MwSt.

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Bedarfsorientierter Energieausweis

Erstellung nach Aufwand

ab 349,00 EUR

Bruttopreis inkl. gesetzl. MwSt.

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