Das infra Zähler-Messwesen
Die Mitarbeiter der infra sind jeden Tag für die Stadt Fürth und ihre Bewohner am Werk. Neben den gängigen Energiedienstleistungen bieten wir Ihnen jedoch auch diverse Leistungen im Messwesen.
Befundprüfung
Bei den von uns verwendeten Zählern handelt es sich generell um hochwertige, langlebige Messinstrumente.
Veränderte Verbräuche können unterschiedliche Gründe haben. In der Sparte Strom kann z. B. der Anschluss von zusätzlichen Geräten, eine Änderung der Anzahl der in einem Haushalt lebenden Personen oder Stromdiebstahl durch Dritte einen unerwartet hohen Verbrauch zur Folge haben. In der Sparte Gas beeinflussen z. B. die Witterung sowie zusätzlich beheizte Räume den Energieverbrauch. Auch beim Wasser können nicht richtig funktionierende Armaturen wie z.B. ein laufendes Sicherheitsventil oder eine Leckage in der Gartenleitung zu einer Erhöhung des Verbrauches führen.
Besteht dennoch ein Zweifel an der Messrichtigkeit eines Messgerätes, kann eine Befundprüfung von jedem, der ein begründetes Interesse hat, beantragt werden.
Die Befundprüfung umfasst:
- die Prüfung auf Einhaltung der zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens geltenden Anforderungen
- die Prüfung der messtechnischen Eigenschaften (messtechnische Prüfung)
Bei der Beschaffenheitsprüfung wird der äußere und bei Notwendigkeit auch der innere Zustand des Messgerätes auf Übereinstimmung mit den Vorschriften überprüft, insbesondere jedoch auf Veränderungen, Beschädigungen und besonderen Verschleiß.
Bei der messtechnischen Überprüfung werden die Fehler des Messgerätes bei den vorgeschriebenen Belastungen festgestellt. Ein Messgerät gilt als nicht mehr richtig, wenn die Verkehrsfehlergrenzen nicht eingehalten werden.
Nach der messtechnischen Prüfung wird das Messgerät im Rahmen der Beschaffenheitsprüfung geöffnet, sofern der Antragsteller dies beantragt hat. Sollte die Öffnung des Messgerätes nicht beantragt werden, wird diese Einschränkung des Prüfumfanges im Prüfschein vermerkt.
Beantragung einer Befundprüfung
In den Versorgungsnetzen der infra kann eine Befundprüfung mit dem beiliegenden Antragsformular beantragt werden. Die anfallenden Kosten sind dem Preisblatt zu entnehmen.
Kosten
Die Kosten für die eigentliche Befundprüfung werden gemäß der Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen erhoben. Darüber hinaus werden Kosten für den Wechsel der Messeinrichtung erhoben. Ergibt die Befundprüfung, dass das Messgerät den Anforderungen entspricht, trägt die oben aufgeführten Kosten der Antragsteller, ansonsten der zuständige Messstellenbetreiber.
Jetzt anfragenErgänzende Leistungen
Vermietung und Verpachtung von Messeinrichtungen
Als Messstellenbetreiber der infra bieten wir Ihnen die Möglichkeiten, die Erfassung Ihrer Verbräuche durchzuführen und beraten Sie in allen Fragen rund um Ihre Messstelle.
Beratung zum Betrieb von Messeinrichtungen
Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zu den Messeinrichtungen selbst und deren Betrieb an. Kontaktieren Sie uns, wir beantworten gerne Ihre Fragen.