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Mission Klimaschutz:
Fürther Gas ist automatisch grün.

Ersatzversorgung Erdgas von Kunden mit registrierender Leistungsmessung

Die Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) tritt ein, wenn ein Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz in Niederdruck Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.

Ausgezeichnet versorgt.

Mit der Energieversorgung durch die infra setzen Sie auf Nachhaltigkeit und Transparenz.

  • Mehrfacher Top-Lokalversorger
  • Die ASEW bestätigt, die infra ist KLIMAfreundlich durch Energieeffizienz und Nachhaltigkeit.
ASEV Klimalabel TOP Lokalversorger Gas 2023

Die vorgenannten Preise sind Nettopreise für die reine Energielieferung. Hinzugerechnet werden die Entgelte der Netznutzung, die Entgelte des Messstellenbetriebs, die Konzessionsabgabe, die Konvertierungsumlage, die Bilanzierungsumlage, der CO2-Preis mit 0,816 ct/kWh, die Erdgassteuer mit 0,55 ct/kWh und die gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer.

Es handelt sich hierbei um Preise für die Lieferung von Erdgas unabhängig vom Verwendungszweck an Kunden mit registrierender Leistungsmessung sowie Kunden ohne registrierende Leistungsmessung im Rahmen der Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die keine Haushaltskunden* gemäß § 3 Ziffer 22 EnWG sind.
* Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den, einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden, Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Vorstehende Preise beziehen sich auf die Kilowattstunde Erdgas. Da Erdgas ein Naturprodukt ist, dessen Energieinhalt gewissen Schwankungen unterliegt, erfolgt die Abrechnung des Gasverbrauches nicht über das am Zähler gemessene Volumen in m³, sondern über die im Erdgas enthaltene thermische Energie in kWh. Die Umrechnung des Volumens (m³) in thermische Energie (kWh) erfolgt gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 685 "Gasabrechnung".