Fragen zu Bus & U-Bahn
Allgemeines
Der Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht für eine Beförderung. Zusätzlich muss der Inhaber noch eine Wertmarke vorlegen. Diese kostet 80 Euro für ein Jahr oder 40 Euro für ein halbes Jahr.
Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, hilflos oder gehörlos sind, werden gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises mit orangefarbenem Flächenaufdruck im Nahverkehr gegen die oben genannte Gebühr befördert. Dazu müssen folgende Merkzeichen vorliegen: G (gehbehindert), aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos), Gl (gehörlos), Bl (blind) oder VB/EB (Versorgungsberechtigte unter bestimmten Umständen).
Die Kombination aus Ausweis und Wertmarke berechtigt den Inhaber bundesweit zur kostenlosen Nutzung aller U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse und Nahverkehrszüge in der 2. Klasse. Hierbei gibt es keinerlei Einschränkungen. Die Nutzung von Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE, D-Züge) ist hingegen nicht kostenfrei.
Der Eintrag des Merkzeichens B berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme einer Begleitperson. Zusätzlich oder als Ersatz kann auch ein Hund mitgenommen werden. Dabei muss es sich nicht um einen Blinden- oder Führhund handeln.
Schwerbehindertenanträge können in der Fachstelle für Seniorinnen und Senioren und die Belange von Menschen mit Behinderung (fübs), Hirschenstraße 2b zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12 Uhr. Mittwochs geschlossen.
Die Schwerbehindertenausweise werden den Antragstellern unmittelbar vom Zentrum Bayern, Familie und Soziales, Region Mittelfranken, Bärenschanzstraße 8c, 90429 Nürnberg (Tel: 0911/928-2080, Mo-Fr 8-12 Uhr) zugesandt oder ausgehändigt.
Ja, ein Fahrrad darf grundsätzlich in allen Bussen und U-Bahnen mitgenommen werden, wenn die betrieblichen Voraussetzungen gegeben sind. Ein Anspruch auf Beförderung besteht jedoch nicht. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal über die Mitnahme.
Im Allgemeinen müssen Sie für ein Fahrrad eine Einzel- oder Mehrfahrtenkarte Kind lösen. Eine kostenlose Mitnahme ab 9 Uhr besteht bei allen MobiCards, ab 19 Uhr beim JahresAbo Plus sowie beim Basis-Semestersticket in den Tarifzonen 100, 200, 300 und 400 ohne Züge analog zur Gültigkeit dieses Tickets.
Ja, Kinderwagen für mitreisende Kinder werden grundsätzlich in allen Bussen und U-Bahnen befördert, wenn die Beschaffenheit des Fahrzeugs es zulässt. Ein zwingender Anspruch besteht zwar nicht, jedoch trägt das Betriebspersonal nach Möglichkeit dafür Sorge, dass Sie als Fahrgast mit Kind im Kinderwagen mitgenommen werden.
Kinderwagensymbole an den Türen zeigen Ihnen an, wo es ausreichende Abstellflächen für den Kinderwagen sowie Elternsitzplätze gibt.
Das Betriebspersonal ist dazu angehalten, die Mitfahrt von Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu ermöglichen und dafür Sorge zu tragen, dass Gehilfen oder Rollstühle mitgenommen werden.
An zahlreichen Fahrzeugen befindet sich eine sogenannte Rollstuhltaste. Sie signalisiert dem Fahrpersonal, eine Rampe für Rollstuhlfahrer zu aktivieren und gegebenenfalls zu Hilfe zu kommen. Außerdem wird die Türautomatik außer Kraft gesetzt, damit mehr Zeit zum Ein- bzw. Aussteigen bleibt.
Richten Sie Beschwerden bitte nicht an das Fahrpersonal. Bitte wenden Sie sich unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Wagen- und Linienbezeichnung mit Hilfe des Formulars oder telefonisch (0911 9704 4000) an uns.
Hunde werden nur befördert, wenn sie unter Aufsicht eines Fahrgastes stehen. Sie sind kurz an der Leine zu führen. Hunde, die Fahrgäste gefährden könnten, müssen einen Maulkorb tragen.
Für Hunde ist eine Kinderfahrkarte zu lösen. Kleine Hunde in einem Behältnis sowie Polizeidiensthunde und Führhunde werden unentgeltlich befördert.
Sonstige kleine Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.
Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Für Schäden, die durch mitgeführte Tiere entstehen, haftet der Fahrgast.
Sie haben gerade etwas in einem unserer Busse verloren? Gerne erreichen Sie uns dann unter der Telefonnummer 0911 9704-4000, damit wir sofort nachsehen können, ob es bei uns abgegeben wurde. Spätestens am übernächsten Tag geben wir gefundene Gegenstände an das städtische Fundamt zur Aufbewahrung weiter.
Fundbüro Fürth
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
Telefon: 0911 974-2388
Haben Sie etwas in der U-Bahn oder in einer Nürnberger Buslinie vergessen? Dann wenden Sie sich bitte an das Fundbüro in Nürnberg.
Fundbüro der Stadt Nürnberg,
Siebenkeesstraße 6,
90459 Nürnberg
Telefon: 0911 / 8100-9770