Ihr gutes Recht
Als Fahrgast stehen Ihnen in den öffentlichen Verkehrsmitteln Rechte zu, die wir übersichtlich für Sie zusammengestellt haben
Geltungsbereich
Am 1. März 2013 ist die EU-Verordnung zu „Fahrgastrechten im Kraftomnibusverkehr“ in Kraft getreten. Vornehmlich regelt diese Fahrgastrechte im Fernlinienverkehr (planmäßige Wegstrecke ab 250 km).
Einige der Regelungen gelten aber auch im regionalen Omnibuslinienverkehr und damit auch in Bussen im VGN. Hauptsächlich geht es dabei um die Durchsetzung von Rechten für Menschen mit Behinderung bzw. eingeschränkter Mobilität.
Zu den für den Busverkehr im VGN relevanten Regelungen zählen zusammengefasst folgende:
- das Verbot, Fahrgäste aufgrund ihrer Nationalität zu benachteiligen
- der Beförderungsanspruch behinderter bzw. in der Mobilität eingeschränkter Personen, sofern Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen oder die Fahrzeugkonstruktion bzw. Infrastruktur dies nicht unmöglich machen
- die Pflicht zur Schulung von Mitarbeitern und Fahrern in Behindertenfragen
- die Haftung für Verluste oder Beschädigungen von Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen
- die Pflicht zur Information der Fahrgäste über Ihre Fahrt sowie Ihre Rechte
- die Pflicht zur Einrichtung eines Beschwerdemanagements sowie von Fristen für das Beschwerdeverfahren
Die für Buslinienverkehre im VGN relevanten Auszüge aus der EU-Verordnung Nr. 181/2011 bieten wir Ihnen hier zum Download im genauen Wortlaut sowie in einer ausführlicheren Erläuterung.