Die infra fürth unternehmensgruppe bekennt sich ohne Einschränkung zur Einhaltung von Recht und Gesetz. Rechtskonformes Handeln ist für uns schon immer eine Selbstverständlichkeit.
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), dass die sog. EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht überträgt, ist ein solcher Schutz mittlerweile auch gesetzlich verankert.
Um Hinweisgebern dafür bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen, wurde die Rechtsanwaltsgesellschaft Rödl & Partner damit beauftragt, solche Hinweise als Vertrauensanwalt entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Rödl & Partner wird damit auch als ausgelagerte interne Meldestelle im Sinne von § 12 HinSchG für uns tätig.
Für die Abgabe eines Hinweises steht die neutrale Plattform „infra Hinweisgeberportal“ geschaffen. Dieses wird durch Rödl & Partner auf Basis der IT-Lösung IntegrityLine betrieben. Dies ist ein weltweit führender Anbieter datenschutzkonformer und hoch vertraulicher Hinweisgebertechnologien.
Mit Abgabe eines Hinweises wird automatisch eine Fall-ID erzeugt und durch den Hinweisgeber ein persönliches Passwort gesetzt. Über die Fall-ID in Verbindung mit dem persönlichen Passwort können Hinweisgeber euch zu einem späteren Zeitpunkt Rückmeldungen einsehen und ggf. auch eine Rückfrage beantworten.
Das Hinweisgebersystem darf nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist verboten.
Zum Schutz der Anonymität hat der Hinweisgeber drei Optionen:
- Der Hinweisgeber legt Seine Identität offen. Die infra fürth unternehmensgruppe sichert den Hinweisgebern selbstverständlich die vertrauliche Behandlung des Hinweises im gesamten Prozess zu.
- Der Hinweisgeber legt Seine Identität gegenüber Rödl & Partner offen, verpflichtet Rödl & Partner aber, dass Rödl & Partner Seine Identität gegenüber der infra fürth unternehmensgruppe verschweigt. Rödl & Partner ist in diesem Fall an die Vorgabe des Hinweisgebers gebunden und wird diese selbstverständlich respektieren.
- Der Hinweisgeber wählt die vollständige Anonymität. Dann kann weder Rödl & Partner noch irgendjemand sonst den Hinweisgeber identifizieren. Auch in diesen Fällen kann die infra fürth unternehmensgruppe mit Hilfe des sicheren Postfaches Rückfragen und Informationen zum aktuellen Stand der Bearbeitung mit dem Hinweisgeber austauschen.
Die nach den Wünschen des Hinweisgebers aufbereiteten Meldungen werden dann der Betrieblichen Kommission "Hinweisgeberschutz" (bestehend aus Betriebsrat, Compliance-Beauftragten und Personalabteilung) zur weiteren Bearbeitung übergeben.
Wir weisen im Zusammenhang mit der Frage der Vertraulichkeit der Vollständigkeit halber darauf hin, dass es in Ausnahmefällen aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung oder aufgrund zwingenden Rechts zu einer Verpflichtung für uns kommen kann, Informationen gegenüber Ermittlungsbehörden offenzulegen.
Alle Meldungen sind streng vertraulich. Weitere Informationen dazu können in der Datenschutzerklärung des de Hinweisgeberportals nachgelesen werden.