Bestimmungen der VERORDNUNG (EU) Nr. 181/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Ver- ordnung (EG) Nr.
Die infra wurde – 2025 bereits zum dreizehnten Mal in Folge – von der Internetplattform TOP-Lokalversorger • Die Auszeichnung für Versorgungsunternehmen als
Auszug aus der Zusammenfassung der Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr1 Die Verordnung (EU) Nr. 181/2011 (im Folgenden: die Verordnung) gilt ab dem 1. März 2013. In dieser Verordnung sind
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) zwischen infra fürth gmbh, Leyher Straße 69, 90763 Fürth und …………………………………………………………………………………………………………………… - nachfolgend „die
Anmeldung einer Trinkwasserinstallationsanlage Abnehmer / Ort der Anlage: Name / Vorname Neuanlage Erweiterung/Änderung Wasserzähler vorhanden nein ja Wasserzähler-Nr.: