nur für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende nur mit gültigem Verbundpass bestellbar Wohnort und Schule/Ausbildungsstätte müssen sich im VGN-Gebiet befinden
Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Online-Tarife der infra fürth gmbh Voraussetzung für die Gewährung eines Online-Tarifs ist, dass der Vertrag über
Zuordnungsvereinbarung zwischen … - Verteilnetzbetreiber (VNB) und … - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - Version 1.0 09.06.2011 -1- 1.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (Gas) ab Mitteldruck (AGB Anschluss; Anlage 1) der infra fürth gmbh, nachstehend Netzbetreiber genannt.
Anlage 6 zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 10 „Wortlaut des § 18 NDAV“ § 18 Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung (1) Soweit der Netzbetreiber für Schäden, die ein Anschlussnutzer