* Der Niedertarif (NT) gilt im Sommer (01.04. – 30.09.) Montag bis Freitag von 18 bis 6 Uhr des folgenden Tages, an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen in Fürth durchgehend. Im Winter (01.10. – 31.03.) Montag bis Freitag von 22 bis 6 Uhr des folgenden Tages, an Samstagen von 13 bis Montag 6 Uhr und gesetzlichen Feiertagen in Fürth durchgehend.
Die vorgenannten Preise sind Nettopreise für die reine Energielieferung. Hinzugerechnet werden die Entgelte der Netznutzung, die Entgelte des Messstellenbetriebs, die Konzessionsabgabe, die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die Umlage nach § 17 f EnWG (Offshore-Netzumlage) und die Umlage nach § 18 Abs. 2 Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV), die Stromsteuer und der gesetzlich festgelegten Umsatzsteuer.
Es handelt sich hierbei um Preise für die Lieferung von elektrischer Energie an Kunden mit registrierender Leistungsmessung sowie Kunden ohne registrierende Leistungsmessung im Rahmen der Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die keine Haushaltskunden* gemäß § 3 Ziffer 22 EnWG sind.
* Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den, einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden, Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Gültigkeit: Dieser Tarif gilt für Lieferstellen im Niederspannungsnetz der infra.
Netztransparenz: Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform www.netztransparenz.de.
Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite des Netzbetreibers infra fürth gmbh veröffentlicht.