Fragen zu den Tarifen
Allgemeines
Die Ersatzversorgung ist durch das Energiewirtschaftsgesetz (§ 38 EnWG) geregelt. Das Gesetz sieht vor, dass der örtliche Grundversorger Kunden mit Energie versorgt, wenn der bisherige Anbieter keine Belieferung mehr durchführen kann, z.B. bei einer Pleite, also Insolvenz. Wichtig: Es kommt zu keinen Versorgungsunterbrechungen. Sie erhalten nahtlos Strom durch Ihren Ersatzversorger.
Als Grundversorger wird das Energieunternehmen bezeichnet, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Strom beliefert. Für Fürth ist dies die infra. Der Grundversorger ist verpflichtet, jeden Haushaltskunden mit Energie zu versorgen. Mit der Entnahme von Energie, wird der Vertrag zur Belieferung mit dem Grundversorger geschlossen.
Die Ersatzversorgung wird ebenfalls durch den Grundversorger übernommen. Der Unterschied der Ersatzversorgung zur Grundversorgung liegt darin, dass hier eine automatische Notversorgung ohne Vertragsschluss mit dem Ersatzversorger beginnt, weil der bisherige Energieversorger Sie nicht mehr mit Strom beliefern kann. Der bisherige Lieferant fällt aus und ein mit diesem geschlossener Vertrag wird nicht mehr erfüllt – Sie werden daher durch den zuständigen Grundversorger ersatzversorgt.
Nach der Zählerablesung erhalten Sie Ende Januar bis Mitte Februar von uns Ihre Jahresabrechnung, auf der Ihr Verbrauch Ihren Abschlagszahlungen gegenübergestellt ist (Details siehe Rechnungserklärung) Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt haben, wird ein Guthaben direkt auf Ihr Konto zurücküberwiesen bzw. eine etwaige Nachzahlung zur Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht. Wenn Sie uns kein SEPA-Mandat erteilt haben, erhalten Sie im Falle eines Guthabens einige Tage nach Fälligkeit Ihrer Jahresabrechnung von der Postbank eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung, die Sie wie einen Scheck bei Ihrem Kreditinstitut einreichen können. Im Falle einer Nachzahlung überweisen Sie den offenen Betrag auf das von uns angegebene Konto.
Auf Ihrer Jahresabrechnung finden Sie auch Ihren neuen Abschlagsbetrag und die Fälligkeitstermine. Im Falle hoher Nachzahlungen vereinbaren unsere Berater in begründeten Fällen auch Ratenzahlungen, um Sie nicht übermäßig zu belasten.
Über unser online SEPA-Formular können Sie dies ganz bequem erteilen. Halten Sie hierzu Ihre Bankdaten und Kundennummer bereit.
Voraussetzung für die Strombelieferung in einem dynamischen Tarif ist ein intelligentes Messsystem welches den Verbrauch alle 15 Minuten misst. Auf dieser Basis kann der individuelle Verbrauch genau dem jeweils geltenden Beschaffungspreis für die Abrechnung zugeordnet werden.
Des Weiteren sollte sich Ihre Verbrauchsstelle im Netzgebiet der infra fürth gmbh befinden.
Da es sich bei diesem Tarif um einen reinen Online-Tarif handelt, ist eine Nutzung ausschließlich in Verbindung mit unserem Kundenportal möglich.
Ein dynamischer Tarif lohnt sich besonders für diejenigen, die die Möglichkeit haben, größere Teile ihres Verbrauchs flexibel zu verlagern. Insbesondere gilt dies für Elektroautos, Wärmepumpen und Stromspeicher. Darüber hinaus bieten sich auch zum Bespiel Wasch- und/ oder Spülmaschinen, für die Nutzung eines dynamischen Tarifs an.
Ein Interesse an einer Optimierung Ihrer Verbrauchszeitfenster anhand der Börsenpreise wäre sinnvoll.
Je nach Messstellenbetreiber können die Kosten für eine Zählersetzung unterschiedlich hoch sein.
Gerne können Sie den Einbau eines intelligenten Messsystems an Ihrer Verbrauchsstelle direkt über das Interessentenformular beauftragen. Weitere Details finden Sie hier.
Da das intelligente Messsystem die Verbrauchsdaten über das Mobilfunknetz an den Messstellenbetreiber übermittelt, muss gewährleistet sein, dass es dauerhaft über einen guten Empfang verfügt.
Wenn dies nicht der Fall ist, kann eventuell über eine Antennenverlängerung Abhilfe geschaffen werden. Etwaige Voraussetzungen für die Verlegung solch einer Verlängerung haben bauseits durch den Kunden zu erfolgen.
Sollte ein intelligentes Messsystem aufgrund von Empfangsproblemen nicht verbaut werden können, ist leider auch kein Abschluss eines dynamischen Tarifs möglich.
Der Energielieferungsvertrag mit der infra bleibt bei einem Auszug nicht bestehen. Wir bitten Sie, uns den Auszug mit Angabe der neuen Anschrift zwei Wochen vorher über unser Kundenportal mitzuteilen. Nach Ihrem Auszug erhalten Sie innerhalb von sechs Wochen Ihre Endrechnung (Details siehe Rechnungserklärung). Sie sind neu in Fürth und wollen sich anmelden, dann hilft Ihnen unser Tarifrechner dabei.
Der Preis des dynamischen Tarifs setzt sich zusammen aus dem stündlichen Spotmarktpreis der EPEX-Strombörse, sowie dem Verbrauchs-, und Grundpreis.
Bundesweit gültige standardisierte Begriffserklärungen finden Sie hier
Neben den Chancen, die ein dynamischer Tarif zur Preisoptimierung bietet, sind hohe Preisschwankungen am Großhandelsmarkt, wie beispielsweise durch die Änderung der weltpolitischen Lage, nicht auszuschließen und können nicht durch die infra abgefedert werden. Des Weiteren orientiert sich dieser Tarif an sich stundenweise ändernden Börsenpreisen und kann somit hohen Schwankungen unterliegen.
energreen - die Option für Umweltfreunde. Machen Sie Fürth noch grüner: Mit einem kleinen Beitrag unterstützen Sie als infra-Kunde soziale und karitative Projekte in Fürth. Sie wollen mehr erfahren, unser Kundenservice berät Sie gerne.