Fragen zu den Tarifen
Allgemeines
Die Ersatzversorgung ist durch das Energiewirtschaftsgesetz (§ 38 EnWG) geregelt. Das Gesetz sieht vor, dass der örtliche Grundversorger Kunden mit Energie versorgt, wenn der bisherige Anbieter keine Belieferung mehr durchführen kann, z.B. bei einer Pleite, also Insolvenz. Wichtig: Es kommt zu keinen Versorgungsunterbrechungen. Sie erhalten nahtlos Strom durch Ihren Ersatzversorger.
Als Grundversorger wird das Energieunternehmen bezeichnet, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Strom beliefert. Für Fürth ist dies die infra. Der Grundversorger ist verpflichtet, jeden Haushaltskunden mit Energie zu versorgen. Mit der Entnahme von Energie, wird der Vertrag zur Belieferung mit dem Grundversorger geschlossen.
Die Ersatzversorgung wird ebenfalls durch den Grundversorger übernommen. Der Unterschied der Ersatzversorgung zur Grundversorgung liegt darin, dass hier eine automatische Notversorgung ohne Vertragsschluss mit dem Ersatzversorger beginnt, weil der bisherige Energieversorger Sie nicht mehr mit Strom beliefern kann. Der bisherige Lieferant fällt aus und ein mit diesem geschlossener Vertrag wird nicht mehr erfüllt – Sie werden daher durch den zuständigen Grundversorger ersatzversorgt.
Nach der Zählerablesung erhalten Sie Ende Januar bis Mitte Februar von uns Ihre Jahresabrechnung, auf der Ihr Verbrauch Ihren Abschlagszahlungen gegenübergestellt ist (Details siehe Rechnungserklärung) Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt haben, wird ein Guthaben direkt auf Ihr Konto zurücküberwiesen bzw. eine etwaige Nachzahlung zur Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht. Wenn Sie uns kein SEPA-Mandat erteilt haben, erhalten Sie im Falle eines Guthabens einige Tage nach Fälligkeit Ihrer Jahresabrechnung von der Postbank eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung, die Sie wie einen Scheck bei Ihrem Kreditinstitut einreichen können. Im Falle einer Nachzahlung überweisen Sie den offenen Betrag auf das von uns angegebene Konto.
Auf Ihrer Jahresabrechnung finden Sie auch Ihren neuen Abschlagsbetrag und die Fälligkeitstermine. Im Falle hoher Nachzahlungen vereinbaren unsere Berater in begründeten Fällen auch Ratenzahlungen, um Sie nicht übermäßig zu belasten.
Über unser online SEPA-Formular können Sie dies ganz bequem erteilen. Halten Sie hierzu Ihre Bankdaten und Kundennummer bereit.
Der Energielieferungsvertrag mit der infra bleibt bei einem Auszug nicht bestehen. Wir bitten Sie, uns den Auszug mit Angabe der neuen Anschrift zwei Wochen vorher über unser Kundenportal mitzuteilen. Nach Ihrem Auszug erhalten Sie innerhalb von sechs Wochen Ihre Endrechnung (Details siehe Rechnungserklärung). Sie sind neu in Fürth und wollen sich anmelden, dann hilft Ihnen unser Tarifrechner dabei.
Bundesweit gültige standardisierte Begriffserklärungen finden Sie hier
energreen - die Option für Umweltfreunde. Machen Sie Fürth noch grüner: Mit einem kleinen Beitrag unterstützen Sie als infra-Kunde soziale und karitative Projekte in Fürth. Sie wollen mehr erfahren, unser Kundenservice berät Sie gerne.