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Jetzt THG-Quote fürs reine Elektrofahrzeug übertragen und 75 € THG-Prämie sichern!

Registrieren Sie Ihr reines Elektrofahrzeug und übertragen Sie uns Ihre THG-Quote.
Für das Jahr 2024 können Anträge bis 31. Oktober 2024 eingereicht werden.

Wer in Verbindung mit 100% Ökostrom vollelektrisch fährt, spart CO2-Emissionen gegenüber konventionellen Kraftstoffen (z.B. Benzin und Diesel) und schont dadurch das Klima. Damit können Sie nun Geld verdienen.

Die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor sollen deutlich gesenkt werden. Hierfür wurde das gesetzliche Klimaschutzinstrument der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) eingeführt. Dieses zielt darauf ab, mehr erneuerbare Energien in den Verkehrssektor zu bringen. Somit müssen Mineralölkonzerne von Dritten, welche emissionsarme Kraftstoffe (z.B. unser Ökostrom) in den Verkehr bringen, THG-Quoten erwerben. So erfolgt ein finanzieller Ausgleich zwischen fossilen und erneuerbaren Kraftstoffen. Für Ihr emissionsarmes E-Fahrzeug erhalten Sie jährlich eine THG-Quote zugewiesen. Diese können Sie uns übertragen. Wir kümmern uns um die Vermarktung Ihrer THG-Quote und Sie profitieren dadurch von 75 € THG-Prämie für das Kalenderjahr 2024.

Wie können Sie nun Ihre THG-Quote übertragen?

Sie sind bereits Stromkunde der infra und wollen die THG-Quote Ihres vollelektrischen Fahrzeugs (keine Hybrid-Fahrzeuge) auf die infra übertragen? Dann jetzt einfach unser Formular ausfüllen und wir kümmern uns um alles Weitere.
Für Ihre THG-Quote erhalten Sie eine Prämie von 75 Euro ausbezahlt.

Jetzt THG-Quote übertragen!

Anträge zur Übertragung der THG-Quote für das Kalenderjahr 2024 können aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen nur bis zum 31. Oktober 2024 gestellt werden.

FAQ zur Übertragung der THG-Quote

Welche Voraussetzungen gibt es für die Beantragung der THG-Prämie?

Sie sind Stromkunde der infra und Halter eines in Deutschland zugelassenen reinen Batterieelektrofahrzeugs (z.B. auch für E-Motorräder und E-Roller möglich). Dies ist ersichtlich aus der Zulassungsbescheinigung 1. Im Feld 10 lautet der Eintrag 0004. Hybrid- oder Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge zählen nicht dazu.

Aufgrund einer Klarstellung des Umweltbundesamtes kann eine Entwertung für zulassungsfreie Fahrzeuge wie beispielsweise E-Roller (§ 3 Abs. 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung) nur noch erfolgen, wenn für die entsprechende Fahrzeugklasse ein eigener Schätzwert bekanntgegeben wurde. Aktuell wurde für diese Fahrzeugklassen kein Schätzwert veröffentlicht. 

Weiterhin können Fahrzeuge der „Klasse L“ (L3e-A2/A3, L4e-A2/A3, L5e sowie L7e) mit Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) von der THG-Quote profitieren.

Wer kann bei Firmenwagen die THG-Prämie für das E-Fahrzeug beantragen?

Relevant ist, wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) eingetragen ist, d.h. in der Regel das Unternehmen.

Wer kann bei einem unterjährigen Besitzerwechsel die THG-Prämie beantragen?

Pro Fahrzeug und Kalenderjahr kann die THG-Quote nur einmalig entwertet werden. Sobald ein Fahrzeughalter ein E-Fahrzeug verkauft bzw. überträgt, ist dieser dazu verpflichtet den Käufer darüber zu informieren, ob die Entwertung der THG-Quote für das Fahrzeug im aktuellen Kalenderjahr bereits erfolgt ist. Fragen Sie also den Vorbesitzer, ob dieser bereits die Quote in Anspruch genommen hat.

Benötige ich eine Wallbox für die THG-Prämie?

Nein, es muss jedoch theoretisch ein Ladepunkt zur Verfügung stehen, dies kann aber auch eine normale Steckdose sein. Jedoch ist es aus unserer Sicht ratsam aus Sicherheitsaspekten und der schnelleren Lademöglichkeit beim täglichen Laden Ihres E-Autos eine Wallbox einzusetzen.

Für welchen Zeitraum erhalte ich die THG-Prämie?

Für das beantragte Kalenderjahr. Ihrem E-Auto wird jährlich eine THG-Quote zugeordnet, d.h. auch für das nächste Kalenderjahr können Sie diese gerne an uns übertragen. Wir werden Sie dazu voraussichtlich wieder Ende des Jahres informieren.

Wie ist die Antragsfrist?

Die Anträge für eine Übertragung der THG-Quote mit anschließender Auszahlung der THG-Prämie im Kalenderjahre 2024 können ab dem 01. Januar 2024 bis einschließlich 31. Oktober 2024 eingereicht werden.

Wann und wie erhalte ich die THG-Prämie?

Nach der Registrierung über das infra THG-Formular, wird Ihr Antrag beim Umweltbundesamt auf Gültigkeit geprüft. Bei positiver Bestätigung erhalten Sie die Prämie voraussichtlich nach vier bis sechs Monaten auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Ist die Prämie aus der THG-Quote bei der Einkommensteuer zu berücksichtigen?

Für Fahrzeuge im Privatvermögen unterliegt der Erlös aus der THG-Quote laut Bundesfinanzministerium nicht der Einkommensteuer. Für andere Bereiche können Prämienerlöse je nach Nutzung des Fahrzeugs steuerpflichtig sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums. Da wir Ihnen keine steuerliche Beratung geben dürfen, empfehlen wir Ihnen hierfür Ihren Steuerberater zu fragen.

Wie lade ich den Fahrzeugschein hoch?

Bitte laden Sie uns ein Bild der aufgeklappten Vorderseite Ihres Fahrzeugscheines im Online-Antragsformular hoch. Die Dateiformate JPG, PNG, PDF mit jeweils maximal 5 MB sind zulässig. Dort finden Sie auch alle relevanten Fahrzeugdaten zur Eingabe.

Wir haben mehr als ein E-Fahrzeug – gibt es ein Antragslimit?

Nein, Sie können alle Fahrzeuge einzeln über unser Online-Formular registrieren. Falls Sie mehr als fünf Fahrzeuge registrieren möchten, melden Sie sich einfach unter thg-quote@infra-fuerth.de.

Ich bin infra-Stromkunde und eine andere Person im Haushalt ist der Halter im Fahrzeugschein. Kann ich die Prämie beantragen?

Ja. Entscheidend ist aber, dass der Antrag von dem Halter gestellt wird.

Ihr Ansprechpartner:

Team E-Mobilität

Telefon: 0911 9704-4808
thg-quote(at)infra-fuerth.de

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