FAQ zur Übertragung der THG-Quote
Sie sind Stromkunde der infra und Halter eines in Deutschland zugelassenen reinen Batterieelektrofahrzeugs (z.B. auch für E-Motorräder und E-Roller möglich). Dies ist ersichtlich aus der Zulassungsbescheinigung 1. Im Feld 10 lautet der Eintrag 0004. Hybrid- oder Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge zählen nicht dazu.
Aufgrund einer Klarstellung des Umweltbundesamtes kann eine Entwertung für zulassungsfreie Fahrzeuge wie beispielsweise E-Roller (§ 3 Abs. 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung) nur noch erfolgen, wenn für die entsprechende Fahrzeugklasse ein eigener Schätzwert bekanntgegeben wurde. Aktuell wurde für diese Fahrzeugklassen kein Schätzwert veröffentlicht.
Weiterhin können Fahrzeuge der „Klasse L“ (L3e-A2/A3, L4e-A2/A3, L5e sowie L7e) mit Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) von der THG-Quote profitieren.
Relevant ist, wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) eingetragen ist, d.h. in der Regel das Unternehmen.
Pro Fahrzeug und Kalenderjahr kann die THG-Quote nur einmalig entwertet werden. Sobald ein Fahrzeughalter ein E-Fahrzeug verkauft bzw. überträgt, ist dieser dazu verpflichtet den Käufer darüber zu informieren, ob die Entwertung der THG-Quote für das Fahrzeug im aktuellen Kalenderjahr bereits erfolgt ist. Fragen Sie also den Vorbesitzer, ob dieser bereits die Quote in Anspruch genommen hat.
Nein, es muss jedoch theoretisch ein Ladepunkt zur Verfügung stehen, dies kann aber auch eine normale Steckdose sein. Jedoch ist es aus unserer Sicht ratsam aus Sicherheitsaspekten und der schnelleren Lademöglichkeit beim täglichen Laden Ihres E-Autos eine Wallbox einzusetzen.
Für das beantragte Kalenderjahr. Ihrem E-Auto wird jährlich eine THG-Quote zugeordnet, d.h. auch für das nächste Kalenderjahr können Sie diese gerne an uns übertragen. Wir werden Sie dazu voraussichtlich wieder Ende des Jahres informieren.
Die Anträge für eine Übertragung der THG-Quote mit anschließender Auszahlung der THG-Prämie im Kalenderjahre 2024 können ab dem 01. Januar 2024 bis einschließlich 31. Oktober 2024 eingereicht werden.
Nach der Registrierung über das infra THG-Formular, wird Ihr Antrag beim Umweltbundesamt auf Gültigkeit geprüft. Bei positiver Bestätigung erhalten Sie die Prämie voraussichtlich nach vier bis sechs Monaten auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Für Fahrzeuge im Privatvermögen unterliegt der Erlös aus der THG-Quote laut Bundesfinanzministerium nicht der Einkommensteuer. Für andere Bereiche können Prämienerlöse je nach Nutzung des Fahrzeugs steuerpflichtig sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums. Da wir Ihnen keine steuerliche Beratung geben dürfen, empfehlen wir Ihnen hierfür Ihren Steuerberater zu fragen.
Bitte laden Sie uns ein Bild der aufgeklappten Vorderseite Ihres Fahrzeugscheines im Online-Antragsformular hoch. Die Dateiformate JPG, PNG, PDF mit jeweils maximal 5 MB sind zulässig. Dort finden Sie auch alle relevanten Fahrzeugdaten zur Eingabe.
Nein, Sie können alle Fahrzeuge einzeln über unser Online-Formular registrieren. Falls Sie mehr als fünf Fahrzeuge registrieren möchten, melden Sie sich einfach unter thg-quote@infra-fuerth.de.
Ja. Entscheidend ist aber, dass der Antrag von dem Halter gestellt wird.