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regenerative Versorgung

Ausgeförderte PV-Anlagen

Zum 1. Januar 2021 endete für die ersten PV-Anlagen die auf 20 Jahre, plus dem Inbetriebnahmejahr, befristete Förderung.  Wir informieren Sie über Ihre Möglichkeiten zum Weiterbetrieb Ihrer Anlagen. Eine Beratung durch unsere Experten hilft Ihnen die beste Lösung für Ihre Anlage sowie Anschlussituation zu finden.

Anlagenbetreiber von ausgeförderten Anlagen haben ab dem 01. Januar 2021 folgende Betriebsmöglichkeiten

Volleinspeisung – voraussichtlich bis Ende 2027

Der gesamte erzeugte Strom wird weiterhin in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist. Der Netzbetreiber vergütet dem Anlagenbetreiber die eingespeiste Energie mit dem Jahresmarktwert (Solar), welcher jährlich von den vier Übertragungsnetzbetreibern ermittelt und hier zur Verfügung gestellt wird. Von diesem Marktwert behält der Übertragungsnetzbetreiber eine Vermarktungspauschale ein, welche im Jahr 2021 bei 0,4 ct/kWh liegt. Ab dem Jahr 2022 wird dieser Abzugswert von den Übertragungsnetzbetreibern neu bestimmt. Wird ein intelligentes Messsystem eingebaut, verringert sich der Abzugswert um die Hälfte.

Hierfür ist keine messtechnische Änderung erforderlich. Der Einspeisezähler für die Volleinspeisung bleibt weiterhin bestehen. Ausgeförderte Anlagen wurden zum 1. Januar 2021 automatisch auf diese Regelung umgestellt, um einen unbürokratischen und einfachen Weiterbetrieb der PV-Anlagen zu gewährleisten.

Umbau der Anlage auf Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung

Die in der PV-Anlage erzeugte Energie wird teilweise bzw. vollständig durch den Betreiber vor Ort verbraucht. Bei diesem Eigenverbrauch von PV-Anlagen bis 30 kWp und maximal 30.000 kWh pro Jahr fällt keine EEG-Umlage an, weshalb dies eine attraktive Alternative zur Volleinspeisung bildet. In allen anderen Fällen, wie z.B. bei der Belieferung von Dritten, besteht eine EEG-Umlagepflicht. 

Der überschüssige Strom wird in das öffentliche Netz unter den Bedingungen - wie oben beschrieben - eingespeist. Um den Strom weiterzuleiten oder selbst nutzen zu können ist in der Regel ein Umbau der Zähleranlage notwendig.

Direktvermarktung der erzeugten Energie

Die erzeugte Energie wird vollständig in das öffentliche Versorgungsnetz geliefert. Der Verkauf des Stroms erfolgt über einen Stromhändler (Direktvermarkter) an der Strombörse (maximal zum Börsenpreis). Hierzu ist eine Anmeldung des von Ihnen beauftragten Direktvermarkters beim Netzbetreiber erforderlich.

Um eine Direktvermarktung durchführen zu können ist der Austausch des bestehenden Stromzählers gegen eine registrierende Leistungsmessung notwendig.

Modernisierung

Je nach Zustand der Anlage und ihrer Komponenten kann es empfehlenswert sein, die Altanlage durch eine modernere Anlage zu ersetzen. Aufgrund der Effizienzsteigerung bei PV-Modulen wird durch eine neue Anlage bei gleichbleibender Dachfläche eine Leistungssteigerung von ca. 50% erzielt. Auch die Investitionskosten für PV-Anlagen sind im Lauf der letzten 20 Jahre sehr stark gefallen. Der  Anlagenbetreiber erhält bei einer Neuinstallation erneut eine Einspeisevergütung über 20 Jahre. Stromspeicher können darüber hinaus helfen, den zeitlichen Versatz von Stromproduktion und -verbrauch zu überbrücken und mehr selbst erzeugten Strom im Haus zu nutzen. Die Anschaffungskosten für Lithium-Ionen-Speicher sind stark gefallen und werden in den nächsten Jahren sicher weiter sinken. Dank unserer KlimaOffensive unterstützen wir den Kauf über fürthsolar plus von PV-Anlagen mit bis zu 1.500 Euro und Stromspeicher mit 600 Euro.

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