Anlage 8 zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 10 Unterbrechung (Sperrung) und Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperrung) auf Anweisung des Transportkunden durch den Netzbetreiber 1.
Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Aufgestellt und vereinbart