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Fürther Gas ist automatisch grün.

Häufig gestellte Fragen für Ihr Erdgas

Rund um das Thema Erdgas gibt es einiges zu wissen. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie gesammelt.

  • Allgemeine Fragen

Fragen zum Erdgas

Allgemeines

Was ist Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung ist durch das Energiewirtschaftsgesetz (§ 38 EnWG) geregelt. Das Gesetz sieht vor, dass der örtliche Grundversorger Kunden mit Energie versorgt, wenn der bisherige Anbieter keine Belieferung mehr durchführen kann, z.B. bei einer Pleite, also Insolvenz. Wichtig: Es kommt zu keinen Versorgungsunterbrechungen. Sie erhalten nahtlos Erdgas durch Ihren Ersatzversorger.

Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Ersatzversorgung?

Als Grundversorger wird das Energieunternehmen bezeichnet, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Erdgas beliefert. Für Fürth ist dies die infra. Der Grundversorger ist verpflichtet, jeden Haushaltskunden mit Energie zu versorgen. Mit der Entnahme von Energie, wird der Vertrag zur Belieferung mit dem Grundversorger geschlossen.

Die Ersatzversorgung wird ebenfalls durch den Grundversorger übernommen. Der Unterschied der Ersatzversorgung zur Grundversorgung liegt darin, dass hier eine automatische Notversorgung ohne Vertragsschluss mit dem Ersatzversorger beginnt, weil der bisherige Energieversorger Sie nicht mehr mit Erdgas beliefern kann. Der bisherige Lieferant fällt aus und ein mit diesem geschlossener Vertrag wird nicht mehr erfüllt – Sie werden daher durch den zuständigen Grundversorger ersatzversorgt.

Wie kann ich ein SEPA-Mandat erteilen?

Über unser online SEPA-Formular können Sie dies ganz bequem erteilen. Halten Sie hierzu Ihre Bankdaten und Kundennummer bereit.

Was passiert mit einem Guthaben oder mit einer Nachzahlung?

Nach der Zählerablesung erhalten Sie Ende Januar bis Mitte Februar von uns Ihre Jahresabrechnung, auf der Ihr Verbrauch Ihren Abschlagszahlungen gegenübergestellt ist (Details siehe Rechnungserklärung) Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt haben, wird ein Guthaben direkt auf Ihr Konto zurücküberwiesen bzw. eine etwaige Nachzahlung zur Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht. Wenn Sie uns kein SEPA-Mandat erteilt haben, erhalten Sie im Falle eines Guthabens einige Tage nach Fälligkeit Ihrer Jahresabrechnung von der Postbank eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung, die Sie wie einen Scheck bei Ihrem Kreditinstitut einreichen können. Im Falle einer Nachzahlung überweisen Sie den offenen Betrag auf das von uns angegebene Konto.

Auf Ihrer Jahresabrechnung finden Sie auch Ihren neuen Abschlagsbetrag und die Fälligkeitstermine. Im Falle hoher Nachzahlungen vereinbaren unsere Berater in begründeten Fällen auch Ratenzahlungen, um Sie nicht übermäßig zu belasten.

Was ist bei einem Umzug zu beachten?

Der Energielieferungsvertrag mit der infra bleibt bei einem Auszug nicht bestehen. Wir bitten Sie, uns den Auszug mit Angabe der neuen Anschrift zwei Wochen vorher über unser Kundenportal  mitzuteilen. Nach Ihrem Auszug erhalten Sie innerhalb von sechs Wochen Ihre Endrechnung (Details siehe Rechnungserklärung). Sie sind neu in Fürth und wollen sich anmelden, dann hilft Ihnen unser Tarifrechner dabei.

Wie sieht meine Abrechnung aus?

Bundesweit gültige standardisierte Begriffserklärungen finden Sie hier

Gasgeruch – was tun?

Von Natur aus ist Erdgas geruchlos. Das von der infra abgegebene Ökogas hat allerdings einen beigemischten und fäulnisähnlichen Geruchsstoff. Er ist so durchdringend, dass schon kleinste Mengen auffallen. Schlägt Ihre Nase also Alarm, ist das noch kein Grund zur Panik. Bleiben Sie ruhig und beachten Sie folgende Punkte:

  • Keine Flammen und Funken
    Riecht es nach Gas, ist offenes Feuer tabu. Also Zigaretten aus, kein Feuerzeug und keine Streichhölzer benützen! Auch an elektrischen Geräten können Funken entstehen. Deshalb: Licht- und Geräteschalter nicht mehr betätigen, keine Stecker aus der Steckdose ziehen. Und kein Telefon oder Handy im Haus benutzen.
  • Fenster auf
    Frische Luft senkt die Gaskonzentration im Raum. Wenn möglich, Kellerfenster öffnen. Wichtig: Auf keinen Fall die Dunstabzugshaube oder einen Ventilator einschalten – Funkenbildung!
  • Gashahn zu
    Schließen Sie die Absperreinrichtung der Gasleitung. Dort befindet sich im Regelfall ein Aufkleber des Gasversorgers mit der notwendigen Störungsannahme. Schreiben Sie die Nummer auf.
  • Mitbewohner warnen
    Warnen Sie Ihre Mitbewohner. Wichtig: Klopfen, nicht klingeln. Verlassen Sie so schnell wie möglich das Haus.
  • Rufen Sie die infra an
    Rufen Sie den Bereitschaftsdienst der infra von einem Telefonanschluss außerhalb des Hauses an! Der Bereitschaftsdienst der infra ist rund um die Uhr unter Telefon 0911-9704-4444 für Sie erreichbar. Dieser Sicherheits-Service kostet Sie keinen Cent – auch wenn es „falscher Alarm“ gewesen sein sollte.

Wer ist für was zuständig? Bitte beachten Sie, dass die infra bei Störungen an Gasgeräten oder Gasfeuerstätten des Kunden (zum Beispiel bei Funktionsstörungen der Zünd- und/oder Regeleinrichtungen) nicht zuständig ist. Hier hilft der autorisierte Fachbetrieb.

Was ist die Gradtagszahl?

Die Gradtagszahl (GTZ) ist die Differenz zwischen der Raumtemperatur und der Tagesmitteltemperatur und kann beispielsweise für mehrere Tage, Monate oder ein Jahr aufsummiert werden. Sie ist also eine heiztechnische Kenngröße, mit der Sie den Energieverbrauch und die Heizkostenabrechnung überprüfen können.

Beispiel: Bei einer mittleren Tagestemperatur von 12°C beträgt die GTZ 10 (Raumtemperatur 20°C – Tagesmitteltemperatur 12°C) + 2

Witterungsbereinigter Fernwärmeverbrauch:

Die monatlichen Gradtagszahlen bei Kalenderjährlichen Fernwärmeabrechnungen (z.B. Dambach, Venusweg) für 2022, 2023 und 2024 entnehmen Sie unserer Tabelle für das Kalenderjahr.
Die für die beiden großen Fernwärmegebiete „Kalbsiedlung“ und „Auf der Schwand“ gültigen Abrechnungszeiträume von Juli bis Juni ergeben folgende Gradtagszahlen: 4,049,6 (2022/2023), 3.778,4 (2023/2024). Details entnehmen Sie aus der Tabelle Gradtagzahlen Fernwärmejahr.

Zur Berechnung Ihres witterungsbereinigten Verbrauchs dividieren Sie bitte Ihren auf der Fernwärmeabrechnung angedruckten Verbrauch durch 3.778,4 oder beim Vorjahresverbrauch durch 4.049,6 und multiplizieren diese mit 4179,0 (Langjähriges Mittel aus den letzten 10 Jahren).
Kunden mit Kalenderjährlicher Abrechnung dividieren durch 4.054,8 (2022) oder durch 3.915,3 (2023). Multiplizieren Sie den Wert mit dem langjährigen Mittelwert für Fürth (4.188,2). So erhalten Sie für das aktuelle Jahr sowie das Vorjahr den witterungsbereinigten Verbrauch.

Was verrät mir die thermische Gasabrechnung?

Die Abrechnung des Gasverbrauches erfolgt über die im Erdgas enthaltene Energie in Kilowattstunden (kWh) und nicht über das am Zähler gemessene Volumen in Kubikmeter (m³). Die Zählerstände werden abgemessen und der Verbrauch als Betriebsvolumen (V) aus der Differenz zwischen dem Start- und dem Endzählerstand ermittelt. Dieser Gasverbrauch wird zur Berechnung der thermischen Energie (E) mit einer Zustandszahl (z), die je nach Höhenzone variiert, und dem Abrechnungsbrennwert (H) multipliziert. Letzterer steht für den Energiegehalt des Erdgases in Kilowattstunden, der in einem Kubikmeter Erdgas enthalten ist. Dieser Brennwert wird kontinuierlich mit geeichten Messgeräten an repräsentativen Stellen ermittelt.

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