Die Ersatzversorgung ist durch das Energiewirtschaftsgesetz (§ 38 EnWG) geregelt. Das Gesetz sieht vor, dass der örtliche Grundversorger Kunden mit Strom versorgt, wenn der bisherige Anbieter keine Belieferung mehr durchführen kann, z.B. bei einer Pleite, also Insolvenz.
Wichtig: Es kommt zu keinen Versorgungsunterbrechungen. Wenn Sie im Netzgebiet der infra wohnen, erhalten Sie von uns ein Bestätigungsschreiben zur Ersatzversorgung. Dieses informiert Sie über alle wichtigen Details. Also keine Sorge, um weiter versorgt zu sein, müssen Sie sich um nichts kümmern!
Sie werden maximal drei Monate in der Ersatzversorgung beliefert. Sie haben also genügend Zeit, sich einen neuen Stromanbieter zu suchen, z.B. die infra fürth gmbh. Anderfalls werden Sie danach automatisch in die Grundversorgung überführt (gemäß §§ 36, 38 EnWG).