* Schaltzeitenregelung Strom: Der Niedertarif (NT) gilt Montag bis Freitag von 22:00 bis 6:00 Uhr des folgenden Tages, an Samstagen von 13:00 bis 24:00 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in Fürth durchgehend bis 6:00 Uhr des folgenden Tages.
Preisbestandteile: Alle vorgenannten Bruttopreise beinhalten Energie, Entgelte für Netzzugang, Messstellenbetrieb inkl. Messung, Konzessionsabgabe, Aufschlag § 26 des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG-Aufschlag), Aufschlag für besondere Netznutzung (bis 2024 § 19 StromNEV-Umlage), Umlage § 17f Abs. 5 des EnWG (Offshore-Netzumlage), Umlage § 18 der AbLaV, Stromsteuer und Umsatzsteuer (derzeit 19 %) und sind auf die zweite Stelle nach dem Komma gerundet.
Gültigkeit: Dieser Tarif gilt für Lieferstellen im Niederspannungsnetz der infra.
Netztransparenz: Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen auf Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform netztransparenz. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite des Netzbetreibers infra fürth gmbh veröffentlicht.